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22.5.2013 : 0:00
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§ 19 I Wasserhaushaltsgesetz

Klaus Martin Hochbau-Tiefbau GmbH besitzt seit 1987 die Zulassung als Fachbetrieb zur Durchführung aller Arbeiten nach § 19 l des Wasserhaushaltsgesetz mit jährlich wiederkehrenden Überprüfungen des TÜV Nord.